Rüther: Flüchtlinge und Vertriebene in Jüchen
232 VOR ORT: JÜCHEN NACH 1945 schaulichen, der im Februar 1949 knapp 5.000 Einwohner, sprich „Verbraucher“ zählte. Ohne an dieser Stelle näher auf das kompli- zierte Bezugscheinsystemmit seinen mit jeder neuen vierwöchigen Zuteilungsperiode wechselnden Mengen an ebenso häufig variie- renden Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern einzugehen, sollen einige Zahlen die Dimension der Bewirtschaftung und den damit zwangsläufig verknüpften Arbeitsaufwand beleuchten. Im Amts- bezirk Glehn gab es 28 Geschäfte, die als „Lebensmittelverteiler“ fungierten, von denen sechs zudem Backwaren ausgaben. Hinzu kamen sechs reine Bäckereien, sechs „Milchverteiler“ und fünf „Kartoffel- und Gemüsekleinverteiler“. Aus der Unterteilung der Bevölkerung in „Normalverbraucher“, „Teilselbstversorger“ und „Selbstversorger“ erwuchs die Notwen- digkeit ständiger Kontrollen und für die Verbraucher oft schmerz- hafter Korrekturen. Dabei fällt auf, dass beispielsweise der weitaus größte Teil der Glehner Bevölkerung trotz der ländlichen Lage der Gruppe der „Normalverbraucher“ zugeteilt war. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es ihnen nicht möglich war, sich durch Be- wirtschaftung von Gärten oder Ländereien zumTeil oder vollstän- dig selbst zu versorgen. Zumindest formal bedeutete dies, dass sol- che Konsumenten völlig von den jeweils zugeteilten Kontingenten abhängig waren und unter jeder neuen Kürzung entsprechend zu leiden hatten. Für Hochneukirch dürfte Ähnliches gegolten haben, wobei der Anteil der „Normalverbraucher“ in dem als „ausgespro- chener Arbeiterwohngemeinde“ geltenden Ort wohl noch höher gewesen sein dürfte. Leider wurde in den verfügbaren Quellen aber nicht zwischen „Normalverbrauchern“ und „Teilselbstversor- gern“ unterschieden. Der Prozess der Zuteilung in eine der Verbrauchergruppen, die permanenten Überprüfungen und dadurch notwendig werdende Bezugsscheine aus den Jahren 1946 und 1947
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