Rüther: Flüchtlinge und Vertriebene in Jüchen

306 VOR ORT: FLÜCHTLINGE IN JÜCHEN meinde seitens der Kreisverwaltung am 21. Juni 1948 zur „Haus zu Haus-Sammlung von Haushalts- und Gebrauchsgegenständen“ aufgefordert worden, die bis zum 5. August abgeschlossen sein sollte. Hierzu kam es jedoch nicht mehr. Die Sammlung, so teilte der Amtsdirektor am 26. August nach Grevenbroich mit, sei „bis auf weiteres verschoben“ worden. 524 Kleingärten zur Selbstversorgung Der Spielraum der Kommunalverwaltungen in Fragen der aktiven materiellen Unterstützung von Flüchtlingen und Vertriebenen war aus den zahlreichen bereits dargestellten Gründen sehr eng. Als zwar unbedeutendes, zugleich aber vielsagendes Beispiel kann in dieser Hinsicht ein Beschluss der Bedburdycker Gemeindevertre- tung gelten, die angesichts fehlender Mittel imOktober 1947einen Antrag des Flüchtlingsausschusses ablehnte, den im Ort unterge- brachtenNeuankömmlingen generell dasWassergeld zu erlassen. 525 Es handelte sich hinsichtlich konkreter Hilfen für Flüchtlinge und Vertriebene bei dieser Angelegenheit im Übrigen um den letzten Eintrag im Bedburdycker Protokollbuch für mehr als ein Jahr! Es gab allerdings einen Bereich, in dem die Kommunen ihre Neubür- ger in Versorgungsfragen durchaus effektiv unterstützen konnten, nämlich durch die Vergabe von Kleingärten und Kleinsiedlungs- gelände. Hierdurch wurden die Betreffenden in die Lage versetzt, ihre Selbstversorgung mit Lebensmitteln oft beträchtlich zu ver- bessern. Am 5. März 1947 ordneten die nordrhein-westfälischen Mi- nister für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Wiederaufbau an, dass „Familien, die geeignet und gewillt sind, Gartenland zu bewirtschaften“ auf Antrag Kleingärten in der Größenordnung von 400 qm oder Kleinsiedlungsland in der Größe zwischen 625 und 1.250 qm zugeteilt werden solle. 526 Entsprechende Anträge waren bei den Kommunalverwaltungen einzureichen, wo zur Durchführung der Vorgabe durch Gemeinderatsbeschluss ein „Siedlungsausschuss“ zu bilden war, dem außer dem Ortsbürger- meister oder seinem Vertreter ein Landbesitzer und zwei Landbe- werber angehören sollten. Den Landbesitzer und die beiden Land- bewerber - unter ihnen möglichst ein Vertriebener – sollte der Gemeindesrat bestimmen. Der Erlass wurde von der Kreisverwal- tung am 26. März an die Kommunen weitergeleitet. In Jüchen war man in dieser Hinsicht allerdings schon zuvor aktiv geworden. Bereits am 10. März 1947 hatte der Amtsdirektor öffentlich bekannt gegeben, „dass eine Bereitstellung von Garten- land für Ostflüchtlinge vorgesehen“ sei und diese dazu aufgefordert, entsprechende Anträge bis zum 20. März einzureichen. Das sorgte im Ort umgehend für Unruhe, denn bereits vier Tage später sah sich die Verwaltung zur Ergänzung gezwungen, „dass auch Nicht- Ostflüchtlinge“ einen derartigen Antrag stellen dürften, was tat- sächlich in nicht unerheblichemUmfang geschah. Aus einer unda- tierten, wohl im Sommer 1947 erstellten und leider unvollständigen Liste von entsprechenden Verpachtungen geht hervor, dass in Jü- chen bis zu diesemZeitpunkt Gartenland anmindestens 28 Flücht- linge und zwölf einheimische Familien vergeben worden war. Am 24. März 1947 teilte Amtsdirektor Lesaar der Kreisverwal- tung mit, dass die Bereitstellung von Gartenland im Amtsbezirk „allgemein begrüßt“ worden sei. Sowohl die Vertreter beider Kir- chen als auch die landwirtschaftlichen Ortsvertrauensmänner von „Möbel für Ostvertriebene“: Nach der Währungsreform begann angesichts des knappen Wohnraums eine sehr spezifische Möbelproduktion: „Ein Gebot der Stunde: Das Klappbett“, um Mai 1949

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