Rüther: Flüchtlinge und Vertriebene in Jüchen
331 VOR ORT: ANPASSUNG ODER INTEGRATION? Mitte August 1949 wurde der Bebauungsplan verabschiedet und das im Gemeindebesitz befindliche Siedlungsgelände „zum Zwecke der Durchführung von Kleinsiedlungen und Volkswoh- nungen“ der RheinischenHeimstätte GmbH „zur Übernahme der Trägerschaft käuflich überlassen“, während die Gemeinde Hoch- neukirch die Kosten für die Erschließung übernahm. In einem ers- ten Bauabschnitt sollten 16 Siedlerstellen errichtet werden, für die am 10. November des Jahres erste Teilbebauungspläne vorlagen. 600 Danach kam es laut Amtsblatt allerdings „durch verschiedene Um- stände, welche nicht Schuld der Gemeinde waren“ zu Stockungen. „Wir sind allerdings in den letzten Tagen dieses Jahres [1949] davon überzeugt worden, dass das Siedlungsprogramm noch in- nerhalb des nächsten Monats praktisch in Erscheinung tritt.“ 601 Offenbar hatte es Streit über die zur Ausführung gelangenden Bau- typen gegeben, denn am 10. Februar 1950 erklärte der Hochneu- kircher Gemeinderat sein Einverständnis mit dem „beabsichtigten Volkswohnungsbau durch die Rheinische Heimstätten auf dem Siedlungsgelände“, sofern der Bauträger die „Type 2a“ zur Ausfüh- rung bringe. Bedingung sei außerdem, dass dabei keinerlei Ge- meindemittel in Anspruch genommen würden. 602 Zustimmung und Eile waren mehr als angebracht, denn zur gleichen Zeit berichtete das Amtsblatt, dass sich der rund 15-pro- zentige Bevölkerungszuwachs durch „Ostvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte“ immer stärker am Wohnungsmarkt bemerkbar mache. „Die Zahl der Wohnungssuchenden ist noch sehr hoch und ständig im Wachsen begriffen, vor allem durch weitere Neu- zuweisungen von Flüchtlingen und die vielen Eheschließungen.“ Waren 1947 im Amtsbezirk lediglich 62 Paare zum Traualtar ge- gangen, so hatte sich diese Zahl für die beiden Folgejahre auf jeweils 75 erhöht, die nun naturgemäß fast alle eine eigene Wohnung suchten. 603 Mit entsprechendemHochdruck wurde das Siedlungsvorhaben vorangetrieben. Mitte April 1950 erklärte der Hochneukircher Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft, „für den Bau von Volkswohnungen ein Darlehn von 2.500 DM je Wohnung bis zur Höchstgrenze von 140.000 DM“ aufzunehmen, um diese Mittel anschließend der RheinischenHeimstätte zumZinssatz von 2 Pro- zent für die Fortführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. „Mit diesem einstimmigen Beschluss bekundet die Gemeindever- tretung, dass sie gewillt ist, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu versuchen, das in der Gemeinde herrschende Woh- nungselend zu lindern.“ Deren Finanzbedarf erklärte sich daraus, dass sie beabsichtigte, im Siedlungsgelände entlang der Mühlen- straße 28 Doppelhäuser mit insgesamt 56 Wohnungen zu bauen. Die Gesamterstellungskosten in Höhe von 573.900 DM sollten aus folgenden Mitteln finanziert werden: 1. Hypothek: 136.500,- Darlehen der Gemeinde und Arbeitgeber: 140.000,- Grundstücks-Hypothek 9.000,- Flüchtlingsbeihilfen 30.800,- Landesdarlehen 357.600,- 604 Der Beginn war Ende Mai 1950 mit der Aufnahme des Baus von zehnHäusern zunächst aber weitaus bescheidener. Das „Hoch- neukircher Amtsblatt“ berichtete: Plan von in Hochneukirch errichteten „Volkswohnungen“ des Typs IIa Doppelhaus des Typs „KLD 54“. Jedes der Häuser verfügte über einen kleinen Stall zur Haltung von Nutzvieh
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